Bebauungsplan

Das Dokument, das über Höhe, Material und manchmal die Farbe des Zauns entscheidet – und das kaum jemand vorher liest.

Was drinsteht

Der Bebauungsplan ist eine kommunale Satzung – also verbindliches Recht für das Plangebiet. Für den Zaunbau relevant sind vor allem:

  • Festsetzungen zu Einfriedungen: zulässige Höhen, teils getrennt für Vorgarten, seitliche und rückwärtige Grenze
  • Materialvorgaben: in Ortskernen und Gestaltungsgebieten nicht selten – etwa „Einfriedungen nur als Holzzaun oder Hecke”, „keine Kunststoffelemente”
  • Farbvorgaben in Gestaltungssatzungen
  • Vorgartenzone: häufig strengere Regeln, teils Höhen unter einem Meter oder nur Hecken zulässig
  • Baugrenzen und Baulinien, die auch Nebenanlagen betreffen können
  • Sichtdreiecke an Einmündungen
  • Erhaltungs- und Pflanzgebote, die Fundamente im Wurzelbereich einschränken

Ergänzend kann eine eigenständige Gestaltungssatzung oder Vorgartensatzung existieren, die im Bebauungsplan nicht erwähnt ist. Beide sind zu prüfen.

Wo man ihn einsieht

  • Beim Bauamt der Stadt oder Gemeinde, kostenfrei zur Einsicht
  • Häufig online im Geoportal oder Bauleitplanportal der Kommune oder des Kreises
  • Bei älteren Gebieten kann es sein, dass kein Bebauungsplan existiert – dann gilt § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Der tatsächliche Bestand in der Straße wird damit zum Maßstab.

Zum Bebauungsplan gehören immer Planzeichnung und Textteil. Die entscheidenden Festsetzungen zu Einfriedungen stehen meist im Textteil, nicht in der Zeichnung – ein Blick nur auf die Karte reicht nicht.

Der teure Irrtum

„Genehmigungsfrei” und „zulässig” sind zwei verschiedene Dinge. Ein Zaun kann ohne Bauantrag errichtet werden dürfen und trotzdem gegen den Bebauungsplan verstoßen. Die Bauaufsicht kann dann den Rückbau anordnen – auch Jahre später, etwa wenn ein Nachbar sich beschwert.

Die Prüfung dauert einen Vormittag. Der Rückbau eines 40 m langen Sichtschutzzauns kostet ein Vielfaches.

Abweichungen

Wer aus nachvollziehbaren Gründen von den Festsetzungen abweichen will, kann eine Ausnahme oder Befreiung beantragen. Voraussetzungen und Erfolgsaussichten hängen vom Einzelfall ab; ein sachlicher Grund – etwa Lärmschutz an einer Hauptstraße oder eine besondere Geländesituation – erhöht die Chancen. Zuständig ist die Bauaufsichtsbehörde, oft im Einvernehmen mit der Gemeinde.

Wichtig: Der Antrag gehört vor die Ausführung. Eine nachträgliche Legalisierung ist möglich, aber ungewiss.

Checkliste vor der Bestellung

  • Bebauungsplan samt Textteil eingesehen?
  • Gestaltungs- oder Vorgartensatzung geprüft?
  • Zulässige Höhe je Grundstücksseite notiert?
  • Materialvorgaben beachtet?
  • Sichtdreiecke an der Einfahrt berücksichtigt?
  • Baumschutz und Leitungsrechte geklärt?

Verbindlich sind allein die Satzung im Original und die Auskunft der zuständigen Behörde.

Passt das zu Ihrem Grundstück?

Ob Bebauungsplan bei Ihnen die richtige Wahl ist, hängt von Gelände, Untergrund und Nutzung ab. Wir schauen uns das vor Ort an.

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Allgemeine Orientierungswerte für den deutschen Markt. Maße, Kennwerte und rechtliche Vorgaben unterscheiden sich je nach Hersteller, Bundesland und Bebauungsplan.