Absturzsicherung

Wo ein Höhenunterschied besteht, wird aus dem Zaun ein sicherheitsrelevantes Bauteil – mit anderen Anforderungen.

Wann ein Zaun zur Absturzsicherung wird

Sobald hinter dem Zaun ein Höhenunterschied liegt, den ein Mensch hinabstürzen kann, ist das Bauteil keine Einfriedung mehr, sondern eine Umwehrung. Typische Situationen im Zaunbau:

  • Zaun auf einer Stützmauer oder Böschungskante
  • Einfriedung entlang einer Terrasse über Geländeniveau
  • Absturzkante an Rampen, Laderampen, Treppenanlagen
  • Zaun an einer Kaimauer, einem Graben oder Becken

Die Landesbauordnungen verlangen Umwehrungen ab einer bestimmten Absturzhöhe – üblicherweise ab etwa einem Meter, teils schon früher bei besonderen Nutzungen. Der konkrete Wert ergibt sich aus der jeweiligen Landesbauordnung.

Was sich dadurch ändert

Eine Umwehrung muss mehr leisten als ein Zaun:

  • Höhe: Mindesthöhen richten sich nach der Absturzhöhe. Bei geringen Absturzhöhen liegt der übliche Wert bei rund 1,00 m, bei großen Absturzhöhen höher.
  • Horizontale Nutzlast: Die Umwehrung muss einer definierten waagerechten Kraft in Handlaufhöhe standhalten – bei Wohnnutzung geringer als bei Versammlungsstätten. Die Werte stehen in DIN EN 1991-1-1. Ein Zaun, der nur auf Windlast bemessen wurde, erfüllt das nicht automatisch.
  • Keine Leiterwirkung: Waagerechte Elemente, die ein Kind als Tritt nutzen kann, sind zu vermeiden. Senkrechte Stäbe sind hier die richtige Wahl, waagerechte Lamellen problematisch.
  • Öffnungsbreiten: Zwischenräume müssen so bemessen sein, dass ein Kind nicht hindurchrutschen und nicht mit dem Kopf einklemmen kann. Als weit verbreiteter Anhaltswert gilt eine lichte Weite von maximal 12 cm für senkrechte Stäbe.
  • Bodenspalt: Der Abstand zwischen Umwehrung und Boden ist entsprechend zu begrenzen.

Die Kindersicherheit

Der kritische Punkt ist nicht die Höhe, sondern die Besteigbarkeit. Ein 1,10 m hoher Zaun mit waagerechten Querriegeln ist für ein vierjähriges Kind eine Leiter. Deshalb:

  • senkrechte Füllstäbe ohne waagerechte Zwischenriegel in Trittbereich
  • keine Ornamente oder Vorsprünge, die als Tritt dienen
  • Handlauf nicht als Aufstiegshilfe ausbilden
  • Öffnungen so klein, dass ein Kopf nicht durchgeht und nicht stecken bleibt

Abgrenzung zum Zaun

Nicht jeder Zaun braucht Umwehrungsqualität. Steht er auf gleichem Niveau, gelten die normalen Anforderungen. Der Übergang ist aber schleichend: Eine Stützmauer von 60 cm mit Zaun darauf kann im Laufe der Gartengestaltung zu einer Situation werden, die eine Umwehrung verlangt.

Praktischer Hinweis: Wenn im Zuge der Planung eine Mauer, ein Hochbeet oder eine Terrassenaufkantung entsteht, gehört die Frage der Absturzsicherung geklärt, bevor der Zaun bestellt wird. Nachträglich ist die Höhe der Pfosten festgelegt.

Dieser Eintrag ordnet die Anforderungen ein und ersetzt keine Bemessung. Maßgeblich sind die Landesbauordnung und, bei tragenden Nachweisen, die Bemessung durch einen Fachplaner.

Passt das zu Ihrem Grundstück?

Ob Absturzsicherung bei Ihnen die richtige Wahl ist, hängt von Gelände, Untergrund und Nutzung ab. Wir schauen uns das vor Ort an.

Beratung anfragen

Allgemeine Orientierungswerte für den deutschen Markt. Maße, Kennwerte und rechtliche Vorgaben unterscheiden sich je nach Hersteller, Bundesland und Bebauungsplan.